AGB Für Künstler:innen

AGB

Für Künstler:innen

1. Allgemein

Einfach Schweizer ist Betreiber der Webseite Printree.ch, auf welcher er Prints von Werken verschiedener Künstler zum Kauf anbietet.

Durch das Einreichen von Arbeiten erwirbt Printree die folgenden Rechte an eingereichten Dateien:

Genehmigung zum Vorbereiten und Zuschneiden für den Plakat-/Plakatdruck.

2. Urheber

Der Urheber / die Urheberin, räumt Einfach Schweizer nach den Massgaben dieser AGB das Recht ein, Prints von bereits geschaffenen oder noch zu schaffenden Werken herzustellen, zu bewerben und zu verkaufen. Als Gegenleistung verpflichtet sich Einfach Schweizer zur Zahlung einer Provision pro verkauften Print an den Urheber / die Urheberin.

Der Urheber / die Urheberin überlässt Einfach Schweizer mindestens 5 Werke zum Vertrieb gemäss dieser Vereinbarung. Es steht dem Urheber frei, die Zahl der Werke jederzeit zu erhöhen und – solange die Zahl nicht weniger als 5 beträgt – Werke wieder vom Vertrieb zurückzuziehen.

Es steht Einfach Schweizer frei und nach freiem Ermessen einzelne vom Urheber / von der Urheberin zum Vertrieb angebotene Werke abzulehnen.

3. Gewinnbeteiligung

Diese Gewinnbeteiligung sieht folgendermassen aus.

Bei jedem bezahlten Produkt erhältst du eine Provision von 25% auf den bezahlten Preis. 

Printree verpflichtet sich bei Änderungen der Gewinnbeteiligung die schriftliche Einwilligung der Kunstschaffenden einzuholen.

Printree verpflichtet sich, die Gewinnbeteiligungen der Kunstschaffenden mindestens jeden Monat auszuzahlen. Diese Auszahlung geschieht auf digitalem Weg via Twint oder Paypal Zahlung.

4. Einreichen 

Durch das Einreichen von Arbeiten bestätigt der Künstler, die Künstlerin folgende Ausgangslage:

Der Urheber / die Urheberin räumt Einfach Schweizer mit diesen AGBs und/oder des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes, einschliesslich etwaiger Schutzfristverlängerungen am Werk die folgenden nicht ausschliesslichen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte ein:

Als digitale Reproduktionen und Abbildungen, allein oder zusammen mit Werken Dritter, auf Websites, in Onlinewerbung, in sozialen Netzwerken und in elektronischen Veröffentlichungen (Blogs usw.), alles mit dem Zweck, den Verkauf von Werken in materieller Form zu fördern.

Als materielle Reproduktionen zum Verkauf an dritte Kunden, wobei Formate, Druckmedien, Druckverfahren und Beschnitt von Rändern im alleinigen Ermessen von Einfach Schweizer und/oder des dritten Kunden stehen.

für Werbung in allen gedruckten Formen (z.B. Pospekte, Plakate, Magazine, Zeitungen), alles mit dem Zweck, den Verkauf von Werken in materieller, gerahmter Form zu fördern.

Für die Dauer der AGB sind die Nutzungsrechte an Namens-, Titel- und Markenrechten mitübertragen, soweit sie für die Auswertung der gemäss diesen AGBs auf Einfach Schweizer übertragenen Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte erforderlich sind.

Einfach Schweizer übernimmt keine Haftung für die eingereichten Arbeiten.

Der Künstler, die Künstlerin behält das Recht die eingereichten Arbeiten weiterhin selbst oder mit anderen Partnern auf dem Print Medium zu verkaufen.

6. Allgemeine Richtlinien für die Einreichung von Kunst

Sie dürfen keine Bilder, Texte, oder sonstigen Inhalte hochladen, posten oder übermitteln, die:

Urheberrechte oder Rechte Dritter an geistigem Eigentum sowie Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzen;

Pornografischen, diffamierenden oder anderweitig ungesetzlichen oder unmoralischen Inhalts ist.

Minderjährige ausbeutet;ungesetzliche oder gewalttätige Handlungen abbildet;

Tierquälerei oder Gewalt gegen Tiere abbildet;

betrügerischen Vorhaben dient oder Ansprüche wegen irreführender Werbung oder unlauterem Wettbewerb begründet; oderVerstoß gegen Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen.

Wenn Sie Inhalte einreichen, die sich auf Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Behinderungen, Alter, Religion, Geschlecht oder sexuelle Orientierung beziehen, ist es notwendig, dass die Angehörigen dieser Gruppen so abgebildet und/oder beschrieben werden, dass ihre Identitäten präzise und respektvoll dargestellt werden. Geeignete Themen werden in der Regel:

Einer bestimmten Person oder Personengruppe keinen Schaden zufügen.

Zeitgemässe, nicht anstössige Terminologie in Titeln oder Schlagwörtern oder im Inhalt verwenden.

Neutrale/positive und kulturell angemessene Sprache verwenden, um Personen zu beschreiben.

Wenn Sie vielfältige und integrative Inhalte einreichen, die die Identitäten der Menschen genau und respektvoll darstellen, helfen Sie dabei, dass die Kollektion heute und in Zukunft weiterhin das beste Erlebnis für Kunden, Kunstschaffende und Menschen jeden Hintergrunds bietet.

7. Weitere Rechte des Urhebers / der Urheberin

Der Urheber / die Urheberin hat das Recht, im üblichen Umfange als Urheber genannt zu werden.

8. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGBs sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von Einfach Schweizer zuständig.

 

Weiter gelten die AGB der Webseite Printree.ch